AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland
– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser
Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.
Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR
abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.
abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser
Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.
Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR
abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.
abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 14.07.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Advertisers
Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser
Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.
Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR
abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.
abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 14.07.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Advertisers
Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland
– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 14.07.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Advertisers
Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser
Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.
Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR
abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.
abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 14.07.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Advertisers
Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 19.09.2023, gültig ab 02.10.2023
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen und ggf. weitere Dienstleistungen von JULEP (Ziff. 2.2.4) zu beauftragen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster unter julep.demit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf der Plattform soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktions-Frequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEPstimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem PODCASTER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (ii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iii) der Nutzung derentsprechenden Dienstleistung(en)zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der PODCASTER eine Anfrage vom Advertiser, ob er die Kampagne des Advertisers annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der PODCASTER an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel abgestimmt.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem PODCASTER den fertigen Soundfile zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den Advertiser
Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der Advertiser ein Reporting und eine Rechnung von JULEP
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audio-Spots Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads: Hier greifen Drittvermarkter (sog. Reseller) im Auftrag von JULEP auf das JULEP Inventar zu.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audio-Spots über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER. Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen. Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Ein Mindestumsatz-oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sindnicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JUELP) gilt folgendes:
beieiner Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl dervom Advertiser gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipierenund vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreichund derSchweiz.Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.2.4 Produktion / technische und weitere optionale Dienstleistungen
JULEP bietet zudem die nachbezeichneten Leistungen an. Sofern PODCASTER daran Interesse hat, kann er dieses bei der Registrierung oder ggf. auch später vermerken. Sodann wird JULEP PODCASTER kontaktieren, um die konkrete Form der Abwicklung der Dienstleistung und ihre Kosten zu vereinbaren.
Produktion / Hardware: vergünstigte Konditionen für Equipment zum Kauf oder zur Leihe
Produktion / Dienstleistung: Support bei Erstellung, Schnitt, Mastering, Redaktion
Hosting: Bereitstellung der Podcasts zum Abruf auf Servern
Distribution: technische Verteilung von Podcasts auf alle relevanten Plattformen z.B.Apple, Spotify, deezer etc.
Analytics / Tracking: Generierung und Bündelung relevanter Reichweiten-Daten, z.B. Soziodemografie
Reichweitenaufbau: Vernetzung mit anderen Podcastern, sowie nach Absprache Integration in Marketing-und Promotion-Maßnahmen zur Reichweitensteigerung
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audio-Spot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Skript).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Deezer, Google, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizuverlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte.
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER ist bei Bedarf angehalten, die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und als sound file dem Advertiser zur Abnahme zur Verfügung zu stellen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite am AdServer 50.000 mögliche AIs überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat in Folge geltend gemacht werden und verfällt nach Ablauf des jeweiligen Folge-Quartals.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Dabei erfolgt die Staffelung wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AIs erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AIs zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AIs können 10% Promo-AIs in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AIs in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AIs und je Monat 10.000 AIs.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder einen anderen Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Etwaige Technikkosten (deren Höhe je nach Art und Umfang ihrer Inanspruchnahme zwischen den Parteien im Vorfelde abgestimmt werden) werden von der Gutschrift abgezogen; im Falle der Vermarktung via Audiospots nach Ziff. 2.2.2 werden die Kosten für die Ad-Server Partner von JULEP jedoch vor der Aufteilung von der aufzuteilenden Summe abgezogen (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Kosten für Ad-Server = 90 EUR und abzgl. Agenturrabatt = 80 EUR
abzgl. 30 % JULEP Service-Fee für IO Buchungen = 56 EUR Gutschrift) bzw.
abzgl. 40% JULEP Service-Fee für Programmatic Ads = 48 EUR Gutschrift).
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt.; soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (Schriftform erforderlich). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG
August-Everding-Straße 25
81671 München
– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 14.07.2022
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.
Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung des Advertisers
Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.
Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)
2.2.2 Dynamic Ad Insertion
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
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