AGBs
Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der
Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland
– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 05.02.2025, gültig ab 27.02.2025
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform JULEP Marktplatz
2.1 Registrierung des Podcasters
Zunächst hat sich der Podcaster auf dem JULEP Marktplatz unter https://app.julep.de/register mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.
In seinem Profil auf dem JULEP Marktplatz soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktionsfrequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.
Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB als Regelungsgrundlage in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf dem JULEP Marktplatz nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken,
welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.
Daraufhin erhält der ausgewählte PODCASTER eine unverbindliche Anfrage von JULEP mit Angabe des vorgesehenen Werbemittels sowie Auszahlungsbetrages für den PODCASTER, ob er die Kampagne des Advertisers grundsätzlich annehmen oder ablehnen möchte. Nimmt der PODCASTER sodann die Anfrage verbindlich an, so erfolgt (i) die verbindliche Buchung des Advertisers, (ii) der daraus resultierende tatsächliche Auszahlungsbetrag wird an den PODCASTER kommuniziert und (iii) das/die Werbemittel für die Kampagne werden zwischen PODCASTER und JULEP im Detail abgestimmt und fixiert.
Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage.
Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet JULEP dem PODCASTER den fertigen Spot zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.
Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER idealerweise spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenstart ein Briefing zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin die Ad ein und sendet es bis spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart zur Abnahme an JULEP zur Weiterleitung an den Advertiser. Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist die Kampagne zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es eine bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. Der Advertiser hat sich spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart erstmalig zum Werbemittel geäußert. Kürzere Kampagnenzeiträume sind im Ausnahmefall möglich.
Nach Ablauf der Kampagne bekommt der Advertiser ein Reporting JULEP.
Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3).
2.2.2 Audiospots via AdServer
Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:
a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audiospot-Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.
b.) Programmatic Ads sind digitale Werbebotschaften, die mithilfe automatisierter Technologien und datengetriebener Algorithmen in Echtzeit gekauft und geschaltet werden. Dieser Prozess ermöglicht eine effiziente und zielgerichtete Platzierung von zielgruppenspezifischen Ads im Podcast. „Programmatisch“ bedeutet, dass der Kauf und Verkauf von Ads automatisch ablaufen.
Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audiospots über einen AdServer als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcast ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER.
Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen.
Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.).
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen grundsätzlich auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.
Das Vorgesagte gilt jedoch nicht für laufende Kampagnen, d.h. in diesen Fällen ist PODCASTER nicht berechtigt, während der Kampagne und für eine Zeit von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, Dritte Vermarkter und/oder den beauftragenden Advertiser für den gleichen oder vergleichbaren Kampagneninhalt mit Vermarktungsdienstleistungen zu beauftragen bzw. von diesen beauftragt zu werden (s. auch Ziff. 2.3 8. Bullet).
Ein Mindestumsatz- oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sind nicht vereinbart.
Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an Streams/AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
Bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.
bei einer Unterlieferung wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom Advertiser gebuchten Streams/AdImpressions erreicht sind, oder (ii) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung auch Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3 Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER
PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren. Insbesondere signifikante Änderungen der im JULEP Marktplatz hinterlegten Podcastreichweite (ab +/-5 %), Änderung von Firmen- und Bankdaten, Coveränderungen oder etwaige Podcastpausen sind unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren. Etwaige Schäden durch eine unterbliebene Kommunikation von Änderungen gehen zu Lasten des PODCASTERS und können von seiner Gutschrift abgezogen werden.
PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.
PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann. Dieser Wert ist die Grundlage für die Abrechnung der Kampagne an den Advertiser.
PODCASTER ist verpflichtet, sofern er nicht über JULEP am AdServer angeschlossen ist, auch Zwischenreportings in Form von Screenshots an JULEP zur Verfügung zu stellen. Die Frequenz bestimmt der Advertiser.
PODCASTER ist verpflichtet, sofern ihm dies technisch möglich ist, ein von JULEP zur Verfügung gestelltes Pixel-Tracking für seine Kampagne zuzulassen bzw. einzubauen. Für PODCASTER, die über JULEP am AdServer angeschossen sind, baut JULEP das Pixel ein.
PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.
PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audiospot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Briefing).
PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Amazon Music, Deezer, YouTube etc.).
PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei rechtswidrige insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.
PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizulegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte. (siehe Punkt 2.2.3, 1. Absatz)
PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.
PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum JULEP Marktplatz vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.
PODCASTER verpflichtet sich, nach Zusage zur Kampagne die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und diese JULEP idealerweise sechs Werktage vor vereinbartem Kampagnenstart als Audiodatei zur Abnahme durch den Advertiser zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser ist verpflichtet, sich idealerweise spätestens drei Werktage vor Kampagnenstart zu äußern und die Ad entweder (i) freizugeben oder (ii) konkrete Änderungswünsche zu formulieren. Diese Änderungswünsche hat der PODCASTER bis zum Kampagnenstart umzusetzen.
Bei wiederholter verspäteter Lieferung der Native Ad durch den PODCASTER behält sich JULEP das Recht vor, 10 % des Kampagnenwerts vom Auszahlungsbetrag des PODCASTERS abzuziehen. Diese Kürzung erfolgt aufgrund des durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Aufwands bei JULEP. Sofern der PODCASTER nach seiner verbindlichen Zusage zu einer Kampagne die Umsetzung durch schuldhaftes Verhalten (z.B. Eintritt in eine Exklusivvermarktung durch einen anderen Vermarkter) teilweise oder vollständig unmöglich macht, hat er den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.
2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar
2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster
In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite über JULEP am AdServer 50.000 mögliche AdImpressions überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat im folgenden Quartal bzw. Monat geltend gemacht werden, vielmehr verfällt es nach Ablauf des jeweiligen Quartals bzw. Monats.
Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.
Der Promo-Spot hat folgende Spezifikationen zu erfüllen, widrigenfalls kann er nicht eingesetzt werden: Länge: max. 30.000 ms, Format: mp3, Bitrate: mind. 128 Kbit, max 441 kHz, mind 32 kHzLautstärke: - 6 db.
Die Staffelung erfolgt wie folgt:
Bis 49.999 Gesamtinventar-AdImpressions erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AdImpressions zur Reichweitensteigerung.
Ab 50.000 Gesamtinventar-AdImpressions können 10% Promo-AdImpressions in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AdImpressions in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AdImpressions und je Monat 10.000 AdImpressions.
2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar
PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder andere Vermarkter.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden. Die Daten sind hinter dem Login unter https://app.julep.de/login auf dem JULEP Marktplatz unter dem Reiter Abrechnung gespeichert.
PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).
Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %
Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.
Die anfallenden Technikkosten (deren Höhe variieren, z.B. kosten 1000 Streams bei dem Technikdienstleister Audiorella 1,60EUR und Podigee 1,70 EUR ) werden von JULEP vor der Berechnung der Gutschrift für den PODCASTER bereits vom festgelegten Kampagnenwert abgezogen.
JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.
Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.
Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar.
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (E-Mail ist ausreichend; für den PODCASTER an partnermanagement@julep.de). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle von AGB Änderungen durch JULEP und eines diesbezüglichen Widerspruchs des PODCASTERS hat JULEP ein Sonderkündigungsrecht, das sodann unmittelbar wirksam wird, es sei denn, der PODCASTER befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Kampagne nach diesen AGB; in diesem Fall wird das Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Kampagne wirksam und bis dahin gelten die vormaligen AGB.
5. Gewährleistung, Haftung
5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte.
5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.
5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.
5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.
6.3 JULEP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.
6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt.
6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.
6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.
Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser
der
Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland
– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –
(nachfolgend „JULEP“ genannt)
Stand: 10.03.2025
1. Geschäftstätigkeit von JULEP
JULEP ist eine Gesellschaft, die die Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“ ) nach Maßgabe dieser AGB die Möglichkeit, in Absprache mit und über JULEP Werbung in Podcasts zu buchen, die sodann von JULEP abgewickelt und für den Podcaster beim ADVERTISER abgerechnet werden.
2. Gegenstand Vermarktungsplattform
2.1 Registrierung / Profilanlage des Advertisers
Mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP bzw. - sofern eine Buchung von Werbung erfolgt - mit der Buchungsbestätigung erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc#advertiser, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.
JULEP legt ein sog. Profil des ADVERTISERS an, in dem die erforderlichen Rechnungsdaten d.h. Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mailadresse, Rechnungsanschrift, Ust-ID; Bankverbindung gespeichert werden.
Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit der schriftlichen Bestätigung einer Buchung zustande.
2.2 Leistungen JULEP
JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann - nach Verfügbarkeit und technischer Voraussetzung je Podcast - beim Sales-Team von JULEP auswählen welche Vermarktungsformen er buchen möchte.
2.2.1 Native Ad
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Die Parteien wählen einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für die Kampagne des ADVERTISERS aus, wobei JULEP je nach Kategorie/Zielgruppe/Produktziel der Kampagne, Empfehlungen ausspricht bzw. Vorschläge macht.
Daraufhin erhält der ausgewählte Podcaster eine Anfrage von JULEP, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.
Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.
a) Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet er JULEP die fertige Audiodatei zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und JULEP fertig abgestimmt.
b) Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er JULEP spätestens 14 Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart ein ausformuliertes Skript bzw. ein Briefing zur Verfügung, das JULEP sodann an den Podcaster übermittelt. Der Podcaster spricht daraufhin die Ad ein und sendet diese spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart an JULEP zur Abnahme durch den ADVERTISER. Dieser hat spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart seine Änderungen mitzuteilen. Andernfalls kann JULEP einen rechtzeitigen Kampagnenstart nicht gewährleisten.
Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Kampagneninhalt zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es ohne Berechnung von Kosten eine weitere Abstimmungsschleife. Jede weitere Abstimmungsschleife hingegen kostet sodann EUR 500,-, bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann.
Die vom Podcaster eingesprochene Werbung (sog. Host read-Ad) kann sowohl in eine Podcast-Episode eingebunden (baked-in) als auch dynamisch über alle Podcast-Episoden ausgespielt werden, was abhängig von den technischen Gegebenheiten des Hostinganbieters des Podcasters ist.
Zum Kampagnenstart bekommt der ADVERTISER eine Rechnung von JULEP, das finale Reporting erfolgt nach der Kampagne. Bei einer Integration in einer Episode (baked-in) werden Streams reportet, bei einer Kampagne über den AdServer sind es AdImpressions.
Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen.
2.2.2 Audiospots
Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:
Der ADVERTISER produziert extern eine Audio-Ad mit einer Länge von maximal 90 Sekunden, die in ausgewählten Podcasts/Podcast-Kategorien/Genres/in allen Podcasts dynamisch über alle Podcast-Episoden als Unterbrecherwerbung ausgespielt wird.
2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung
Für den ADVERTISER bestehen die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP-Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).
JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Vermarktungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).
Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:
bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.
bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft so lange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams oder AdImpressions erreicht sind, oder (ii) ) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.
bei einer Überlieferung zugunsten des ADVERTISERS erfolgt keine Kompensation.
Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.
Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.
2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER
ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, rassistische, pornografische und sonstige unzulässige und anstößige Inhalte in seine Werbung zu integrieren
ADVERTISER ist es für eine Dauer von 6 Monaten nach Abschluss einer Kampagne nicht gestattet mit dem Podcaster, die konkret vermittelten und/oder vergleichbare Vermarktungs/Kampagneninhalte, auf außerhalb der Plattform julep.de und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Neugeschäft mit dem Podcaster ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.
ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.
ADVERTISER stellt 14 Werktage vor dem vereinbartem Kampagnenstart ein Briefingdokument mit allen relevanten Informationen zur Verfügung, damit auf dieser Grundlage eine Ad vom Podcaster aufgenommen werden kann.
ADVERTISER verpflichtet sich, die vom Podcaster aufgenommene Ad rechtzeitig vor Kampagnenstart entweder (i) freizugeben oder (ii) Änderungswünsche bis spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart an JULEP zu kommunizieren; ggf. zu späte Freigaben und Kommunikation gehen zu Lasten des ADVERTISERS.
ADVERTISER ist verpflichtet, Änderungen der Rechnungsdaten unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren.
3. Abrechnung und Vergütung
JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.
JULEP stellt dem ADVERTISER zum Start der Kampagne eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen.
Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., soweit anwendbar
Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden