AGBs

Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der

Julep Media GmbH

Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland


– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –


(nachfolgend „JULEP“ genannt)


Stand: 05.02.2025, gültig ab 27.02.2025


1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen.


2. Gegenstand Vermarktungsplattform JULEP Marktplatz

2.1 Registrierung des Podcasters

Zunächst hat sich der Podcaster auf dem JULEP Marktplatz unter https://app.julep.de/register mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.

In seinem Profil auf dem JULEP Marktplatz soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktionsfrequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.


Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB als Regelungsgrundlage in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf dem JULEP Marktplatz nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken,
welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.


2.2.1 Native Ad

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der ausgewählte PODCASTER eine unverbindliche Anfrage von JULEP mit Angabe des vorgesehenen Werbemittels sowie Auszahlungsbetrages für den PODCASTER, ob er die Kampagne des Advertisers grundsätzlich annehmen oder ablehnen möchte. Nimmt der PODCASTER sodann die Anfrage verbindlich an, so erfolgt (i) die verbindliche Buchung des Advertisers, (ii) der daraus resultierende tatsächliche Auszahlungsbetrag wird an den PODCASTER kommuniziert und (iii) das/die Werbemittel für die Kampagne werden zwischen PODCASTER und JULEP im Detail  abgestimmt und fixiert.

  • Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage.

  • Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet JULEP dem PODCASTER den fertigen Spot zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.

  • Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER idealerweise spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenstart ein Briefing zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin die Ad ein und sendet es bis spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart zur Abnahme an JULEP zur Weiterleitung an den Advertiser. Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist die Kampagne zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es eine bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. Der Advertiser hat sich spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart erstmalig zum Werbemittel geäußert. Kürzere Kampagnenzeiträume sind im Ausnahmefall möglich. 

  • Nach Ablauf der Kampagne bekommt der Advertiser ein Reporting JULEP.

  • Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3).


2.2.2 Audiospots via AdServer

Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:

a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audiospot-Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.

b.) Programmatic Ads sind digitale Werbebotschaften, die mithilfe automatisierter Technologien und datengetriebener Algorithmen in Echtzeit gekauft und geschaltet werden. Dieser Prozess ermöglicht eine effiziente und zielgerichtete Platzierung von zielgruppenspezifischen Ads im Podcast. „Programmatisch“ bedeutet, dass der Kauf und Verkauf von Ads automatisch ablaufen.

Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audiospots über einen AdServer als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcast ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER.
Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen.
Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.). 

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung

JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen grundsätzlich auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.

Das Vorgesagte gilt jedoch nicht für laufende Kampagnen, d.h. in diesen Fällen ist PODCASTER nicht berechtigt, während der Kampagne und für eine Zeit von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, Dritte Vermarkter und/oder den beauftragenden Advertiser für den gleichen oder vergleichbaren Kampagneninhalt mit Vermarktungsdienstleistungen zu beauftragen bzw. von diesen beauftragt zu werden (s. auch Ziff. 2.3 8. Bullet).

Ein Mindestumsatz- oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sind nicht vereinbart.

 

Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an Streams/AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • Bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.

  • bei einer Unterlieferung wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom Advertiser gebuchten Streams/AdImpressions erreicht sind, oder (ii) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.


    Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung auch Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und vorschlagen.

    Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.


2.3  Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER 

  • PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren. Insbesondere signifikante Änderungen der im JULEP Marktplatz hinterlegten Podcastreichweite (ab +/-5 %), Änderung von Firmen- und Bankdaten, Coveränderungen oder etwaige Podcastpausen sind unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren. Etwaige Schäden durch eine unterbliebene Kommunikation von Änderungen gehen zu Lasten des PODCASTERS und können von seiner Gutschrift abgezogen werden.

  • PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.

  • PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann. Dieser Wert ist die Grundlage für die Abrechnung der Kampagne an den Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern er nicht über JULEP am AdServer angeschlossen ist, auch Zwischenreportings in Form von Screenshots an JULEP zur Verfügung zu stellen. Die Frequenz bestimmt der Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern ihm dies technisch möglich ist, ein von JULEP zur Verfügung gestelltes Pixel-Tracking für seine Kampagne zuzulassen bzw. einzubauen. Für PODCASTER, die über JULEP am AdServer angeschossen sind, baut JULEP das Pixel ein.

  • PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.

  • PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audiospot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Briefing).

  • PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Amazon Music, Deezer, YouTube etc.).

  • PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei rechtswidrige insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.

  • PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizulegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte. (siehe Punkt 2.2.3, 1. Absatz)

  • PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.

  • PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum JULEP Marktplatz vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • PODCASTER verpflichtet sich, nach Zusage zur Kampagne die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und diese JULEP idealerweise sechs Werktage vor vereinbartem Kampagnenstart als Audiodatei zur Abnahme durch den Advertiser zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser ist verpflichtet, sich idealerweise spätestens drei Werktage vor Kampagnenstart zu äußern und die Ad entweder (i) freizugeben oder (ii) konkrete Änderungswünsche zu formulieren. Diese Änderungswünsche hat der PODCASTER bis zum Kampagnenstart umzusetzen.

  • Bei wiederholter verspäteter Lieferung der Native Ad durch den PODCASTER behält sich JULEP das Recht vor, 10 % des Kampagnenwerts vom Auszahlungsbetrag des PODCASTERS abzuziehen. Diese Kürzung erfolgt aufgrund des durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Aufwands bei JULEP. Sofern der PODCASTER nach seiner verbindlichen Zusage zu einer Kampagne die Umsetzung durch schuldhaftes Verhalten (z.B. Eintritt in eine Exklusivvermarktung durch einen anderen Vermarkter) teilweise oder vollständig unmöglich macht, hat er den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.

 

2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar

2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster

In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite über JULEP am AdServer 50.000 mögliche AdImpressions überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat im folgenden Quartal bzw. Monat geltend gemacht werden, vielmehr verfällt es nach Ablauf des jeweiligen Quartals bzw. Monats.


Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.

Der Promo-Spot hat folgende Spezifikationen zu erfüllen, widrigenfalls kann er nicht eingesetzt werden: Länge: max. 30.000 ms, Format: mp3, Bitrate: mind. 128 Kbit, max 441 kHz, mind 32 kHzLautstärke: - 6 db.


Die Staffelung erfolgt wie folgt:

  • Bis 49.999 Gesamtinventar-AdImpressions erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AdImpressions zur Reichweitensteigerung.

  • Ab 50.000 Gesamtinventar-AdImpressions können 10% Promo-AdImpressions in Anspruch genommen werden. 


Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AdImpressions in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AdImpressions und je Monat 10.000 AdImpressions.


2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar

PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder andere Vermarkter.

3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden. Die Daten sind hinter dem Login unter https://app.julep.de/login auf dem JULEP Marktplatz unter dem Reiter Abrechnung gespeichert.

  • PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).

  • Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %

  • Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.

  • Die anfallenden Technikkosten (deren Höhe variieren, z.B. kosten 1000 Streams bei dem Technikdienstleister Audiorella 1,60EUR und Podigee 1,70 EUR ) werden von JULEP vor der Berechnung der Gutschrift für den PODCASTER bereits vom festgelegten Kampagnenwert abgezogen.

  • JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.

  • Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar.

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.

 

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (E-Mail ist ausreichend; für den PODCASTER an partnermanagement@julep.de). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle von AGB Änderungen durch JULEP und eines diesbezüglichen Widerspruchs des PODCASTERS hat JULEP ein Sonderkündigungsrecht, das sodann unmittelbar wirksam wird, es sei denn, der PODCASTER befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Kampagne nach diesen AGB; in diesem Fall wird das Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Kampagne wirksam und bis dahin gelten die vormaligen AGB.

5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte. 

5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.


5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.


5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. 

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.


Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen. 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser

der

 

Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland


– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –


(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 10.03.2025

 

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine Gesellschaft, die die Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“ ) nach Maßgabe dieser AGB die Möglichkeit, in Absprache mit und über JULEP Werbung in Podcasts zu buchen, die sodann von JULEP abgewickelt und für den Podcaster beim ADVERTISER abgerechnet werden.

2. Gegenstand Vermarktungsplattform

2.1 Registrierung / Profilanlage des Advertisers

Mit der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP bzw. - sofern eine Buchung von Werbung erfolgt - mit der Buchungsbestätigung erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc#advertiser, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu. 

JULEP legt ein sog. Profil des ADVERTISERS an, in dem die erforderlichen Rechnungsdaten d.h. Firmenbezeichnung, Anschrift, Ansprechpartner, E-Mailadresse, Rechnungsanschrift, Ust-ID; Bankverbindung gespeichert werden.

Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit der schriftlichen Bestätigung einer Buchung zustande.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann - nach Verfügbarkeit und technischer Voraussetzung je Podcast - beim Sales-Team von JULEP auswählen welche Vermarktungsformen er buchen möchte.

2.2.1 Native Ad 

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

  • Die Parteien wählen einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für die Kampagne des ADVERTISERS aus, wobei JULEP je nach Kategorie/Zielgruppe/Produktziel der Kampagne, Empfehlungen ausspricht bzw. Vorschläge macht.

  • Daraufhin erhält der ausgewählte Podcaster eine Anfrage von JULEP, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.

  •  Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.


a)        Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet er JULEP die fertige Audiodatei zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und JULEP fertig abgestimmt.

b)        Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er JULEP spätestens 14 Werktage vor dem geplanten Kampagnenstart ein ausformuliertes Skript bzw. ein Briefing zur Verfügung, das JULEP sodann an den Podcaster übermittelt. Der Podcaster spricht daraufhin die Ad ein und sendet diese spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart an JULEP zur Abnahme durch den ADVERTISER. Dieser hat spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart seine Änderungen mitzuteilen. Andernfalls kann JULEP einen rechtzeitigen Kampagnenstart nicht gewährleisten.

  • Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Kampagneninhalt zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es ohne Berechnung von Kosten eine weitere Abstimmungsschleife. Jede weitere Abstimmungsschleife hingegen kostet sodann EUR 500,-, bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. 

  • Die vom Podcaster eingesprochene Werbung (sog. Host read-Ad) kann sowohl in eine Podcast-Episode eingebunden (baked-in) als auch dynamisch über alle Podcast-Episoden ausgespielt werden, was abhängig von den technischen Gegebenheiten des Hostinganbieters des Podcasters ist.

  • Zum Kampagnenstart bekommt der ADVERTISER eine Rechnung von JULEP, das finale Reporting erfolgt nach der Kampagne. Bei einer Integration in einer Episode (baked-in) werden Streams reportet, bei einer Kampagne über den AdServer sind es AdImpressions.

  • Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen.

 

2.2.2 Audiospots

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

Der ADVERTISER produziert extern eine Audio-Ad mit einer Länge von maximal 90 Sekunden, die in ausgewählten Podcasts/Podcast-Kategorien/Genres/in allen Podcasts dynamisch über alle Podcast-Episoden als Unterbrecherwerbung ausgespielt wird.

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung 

Für den ADVERTISER bestehen die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP-Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).

JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Vermarktungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).

Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.

  • bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft so lange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams oder  AdImpressions erreicht sind, oder (ii) ) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen. 

  • bei einer Überlieferung zugunsten des ADVERTISERS erfolgt keine Kompensation.

Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.

Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.

2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER

  • ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, rassistische, pornografische und sonstige unzulässige und anstößige Inhalte in seine Werbung zu integrieren 

  • ADVERTISER ist es für eine Dauer von 6 Monaten nach Abschluss einer Kampagne nicht gestattet mit dem Podcaster, die konkret vermittelten und/oder vergleichbare Vermarktungs/Kampagneninhalte, auf außerhalb der Plattform julep.de und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Neugeschäft mit dem Podcaster ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.

  • ADVERTISER stellt 14 Werktage vor dem vereinbartem Kampagnenstart ein Briefingdokument mit allen relevanten Informationen zur Verfügung, damit auf dieser Grundlage eine Ad vom Podcaster aufgenommen werden kann.

  • ADVERTISER verpflichtet sich, die vom Podcaster aufgenommene Ad rechtzeitig vor Kampagnenstart entweder (i) freizugeben oder (ii) Änderungswünsche bis spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart an JULEP zu kommunizieren; ggf. zu späte Freigaben und Kommunikation gehen zu Lasten des ADVERTISERS.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, Änderungen der Rechnungsdaten unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren. 


3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.

  • JULEP stellt dem ADVERTISER zum Start der Kampagne eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. 

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt., soweit anwendbar

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden


4. Vertragslaufzeit, Stornierung und Kündigung

Der Vertrag zwischen dem ADVERTISER und JULEP kommt mit jeder neuen Buchungsbestätigung durch den ADVERTISER zustande. Eine Kündigung ist nicht erforderlich, da der Vertrag jeweils nur für die gebuchte Leistung gilt.

Im Fall einer Stornierung einer verbindlichen Buchung behält sich JULEP das Recht vor, bestätigte Kampagnenbeträge abzurechnen.


5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.

5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.

5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. 

5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen. 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt und Wohlverhalten. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.

6.7 Von diesen AGB gibt es zwei Sprachfassungen, eine deutsche und eine englische. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Sprachfassungen und/oder Unklarheiten geht die deutsche Sprachfassung vor.


For better readability, we use the English-language form in context. The abbreviated form serves purely content-related purposes and is non-judgemental. All people, regardless of gender, should feel equally addressed

 

General Terms and Conditions (GTC) for Advertisers

the

 

Julep Media GmbH
Zeppelinstraße 73
81669 Munich
Germany


- represented by the managing director David Mossler -


(hereinafter referred to as "JULEP")

Status: 10/03/2025

 

1. Business activities of JULEP

JULEP is a company that has set up and operates the marketing platform www.julep.de (hereinafter: julep.de) together with other service options for podcasters and their podcasts. The platform offers advertisers (hereinafter referred to as "Advertiser / ADVERTISER"; JULEP and ADVERTISER are hereinafter jointly referred to as "the Parties") the opportunity to book adverts in podcasts in consultation with and via JULEP, which are then processed by JULEP and billed to the ADVERTISER for the podcaster, in accordance with these GTC.

2. Object Marketing platform

2.1 Registration / profile creation of the advertiser

By using services from JULEP's offer or - if an advertising booking is made - with the booking confirmation, the ADVERTISER recognises the GTC in the version valid at the time of the order or use. The GTC can be accessed at any time on the JULEP website, https://www.julep.de/legal/tmc#advertiser. Any conflicting or supplementary GTC of the ADVERTISER shall not be recognised and shall not become part of the contract unless JULEP expressly agrees to them in individual cases.

JULEP creates a so-called profile of the ADVERTISER, in which the required invoice data, i.e. company name, address, contact person, e-mail address, invoice address, VAT ID and bank details are stored

The contract between JULEP and the ADVERTISER is concluded with the written confirmation of a booking.

2.2 JULEP services

JULEP offers various forms of marketing. The ADVERTISER can - depending on availability and technical requirements for each podcast - choose from the JULEP sales team which forms of marketing they would like to book.

2.2.1 Native Ad

This form of marketing takes place as follows:

  • The parties select individual podcast formats and advertising slots for the ADVERTISER's campaign, with JULEP making recommendations or suggestions depending on the category/target group/product objective of the campaign.

  • The selected podcaster will then receive a request from JULEP asking whether they would like to accept or decline the ADVERTISER's campaign.

  • If the podcaster declines, the ADVERTISER receives a cancellation for this campaign request. If the podcaster accepts, the ADVERTISER's advertising material is coordinated in the next step.


a)        If the ADVERTISER wants to integrate an already finished audio spot into the podcast, he sends JULEP the finished audio file for integration. This finalises the booking process between ADVERTISER and JULEP.

b)        If the ADVERTISER wishes to have an advertising message and/or sponsorship natively recorded and integrated by the podcaster, it shall provide JULEP with a fully formulated script or briefing at least 14 working days before the planned start of the campaign, which JULEP will then send to the podcaster. The podcaster will then the ad and send it to JULEP for approval by the ADVERTISER no later than 6 working days before the start of the campaign. The podcaster must notify JULEP of any changes at least 3 working days before the start of the campaign. Otherwise, JULEP cannot guarantee a timely campaign launch.

  • If the ADVERTISER accepts the advertising material recorded by the podcaster, the campaign content is finalised between the ADVERTISER and the podcaster. If the ADVERTISER does not accept the advertising material recorded by the podcaster, there will be a further coordination loop at no extra cost. However, each additional voting loop will then cost EUR 500 until the advertising material has been finalised and the campaign can begin.

  • The adverts recorded by the podcaster (so-called host read ad) can be integrated into a podcast episode (baked-in) or dynamically played across all podcast episodes, depending on the technical conditions of the podcaster's hosting provider.

  • At the start of the campaign, the ADVERTISER receives an invoice from JULEP; the final reporting takes place after the campaign. In the case of integration in an episode (baked-in), streams are reported; in the case of a campaign via the ad server, ad impressions are reported.

  • JULEP will issue and transfer a credit note to the podcaster within 45 days of the end of the campaign.


2.2.2 Audio spots

This form of marketing takes place as follows:

The ADVERTISER produces an external audio ad with a maximum length of 90 seconds, which is played dynamically in selected podcasts/podcast categories/genres/all podcasts as an interstitial advert across all podcast episodes.

2.2.3 General information on marketing

The ADVERTISER has the option of making advertising bookings at a fixed price or via CPM billing. JULEP determines the fixed prices and CPMs or the rate card (price list).

JULEP does not guarantee ADVERTISER any (i) access to specific podcasters, (ii) specific advertising placements in the podcasts, (iii) campaign periods and (IV) specific reach (reach forecasts are created from empirical values) for the aforementioned forms of marketing.

With regard to the CPM billing booking form, but not for the fixed price booking, for which there is no binding reach forecast, the following applies: if the podcaster in the campaign for ADVERTISER does not achieve the performance values defined in advance together with JULEP, i.e. the fixed number of ad impressions (the basis for billing is JULEP's campaign reporting), the following applies:

  • In the event of an underdelivery of up to 10%, the ADVERTISER will not be compensated.

  • In the event of an under-delivery of more than 10%, the parties will (i) generally agree on free compensation, i.e. the campaign will continue to run until the number of streams or ad impressions booked by the ADVERTISER has been reached, or (ii) ) in exceptional cases, e.g. if the campaign content does not allow it, billing will be based on the actual numbers achieved.

  • no compensation is paid in the event of a transfer in favour of the ADVERTISER.

If special forms of advertising (e.g. additional booking of social media profiles, branded entertainment, etc.) are to be used in deviation from the standard audio marketing and following separate agreement between the parties, JULEP will design these special forms of advertising and propose them to ADVERTISER.

The podcast is marketed in Germany, Austria and Switzerland. Other territories can be offered on request.

2.3 Services, rights and obligations to co-operate ADVERTISER

  • ADVERTISER undertakes (i) not to infringe any third-party rights and (ii) not to include any content in its advertising that glorifies violence, is racist, pornographic or otherwise inadmissible or offensive

  • For a period of 6 months after the conclusion of a campaign, ADVERTISER is not permitted to relocate the specifically mediated and/or comparable marketing/campaign content with the podcaster to outside the julep.de platform and thus past JULEP; if this is done contrary to the agreement, ADVERTISER is obliged to remunerate JULEP as if the new business with the podcaster had been properly processed via julep.de.

  • ADVERTISER is obliged to pay for the advertising services provided in full and on time.

  • ADVERTISER provides a briefing document with all relevant information 14 working days before the agreed campaign start date so that an ad can be recorded by the podcaster on this basis.

  • ADVERTISER undertakes to either (i) approve the ad recorded by the podcaster in good time before the start of the campaign or (ii) communicate any change requests to JULEP no later than 3 working days before the start of the campaign; any late approvals and communication shall be at ADVERTISER's expense.

  • ADVERTISER is obliged to communicate  changes to the invoice data to JULEP without being asked.


3. Billing and remuneration

  • JULEP always provides ADVERTISER with a list of all marketing services after the end of the campaign.

  • JULEP will invoice the ADVERTISER at the start of the campaign with a payment term of 30 days.

  • All payments are subject to statutory VAT, where applicable

  • Claims of the parties may not be assigned or pledged to third parties


4. Contract term, cancellation and termination

The contract between the ADVERTISER and JULEP is concluded with each new booking confirmation by the ADVERTISER. Cancellation is not necessary, as the contract only applies to the booked service.

In the event of cancellation of a binding booking, JULEP reserves the right to charge confirmed campaign amounts.


5. Warranty, liability

5.1 ADVERTISER is solely and exclusively responsible for the content of its advertising. JULEP has no upstream or downstream obligation to check the advertising content.

5.2 ADVERTISER is obliged to indemnify JULEP completely and on first demand from any liability and from all obligations, expenses and claims arising from damages due to infringement of trademark, name, copyright and usage rights of third parties or other rights.

5.3 JULEP shall only be liable for any damage if JULEP has culpably, i.e. at least negligently, breached an essential contractual obligation in a manner that jeopardises the purpose of the contract or an obligation whose fulfilment is essential for proper performance and on whose compliance the other party may regularly rely (cardinal obligation), or if the damage was caused by intent or gross negligence on the part of the breaching party. In the aforementioned cases, JULEP's liability shall be limited to the foreseeable damage typical for the contract.

5.4 JULEP shall not be liable for damages that are based on causes for which JULEP is not responsible. This applies in particular to damage caused by disruptions to lines, servers and other facilities that are not within JULEP's area of responsibility. JULEP may withdraw from an order at any time if the fulfilment of the services owed by JULEP is not possible for reasons of force majeure or if unforeseeable obstacles occur that cannot be overcome by reasonable efforts and for which JULEP is not responsible, such as measures or orders by authorities or other government agencies. In this case, claims by the ADVERTISER shall be excluded. There shall be no right of cancellation in cases where JULEP has culpably caused the impediment to performance.

5.5 In the event of any disputes between the podcaster and ADVERTISER (e.g. when creating the advertising material or when playing the advertising material), ADVERTISER will contact JULEP immediately. JULEP will endeavour to find an appropriate solution between the podcaster and ADVERTISER.

6. Final provisions

6.1 The parties undertake to comply with the statutory provisions and to show mutual respect and good behaviour. The parties are obliged to take into account the interests of the other party that are worthy of protection. These obligations shall also apply after termination of the co-operation.

6.2 The content of the co-operation as well as all information, including but not limited to documents or other records, concepts, presentations, data, calculations, tables and similar items which are of commercial value because they are secret and furthermore subject to reasonable measures of confidentiality under the given circumstances, provided by the other party in connection with the initiation, conclusion and performance of the co-operation of a party, shall be treated confidentially and shall not be used for purposes outside the co-operation.

6.3 In the case of continuing obligations, JULEP reserves the right to amend these GTC at any time, insofar as this is necessary for valid reasons, in particular due to a change in the legal situation or supreme court rulings, technical changes or further developments, new organisational requirements of mass traffic, regulatory gaps in the GTC, changes in market conditions or other equivalent reasons and does not unreasonably disadvantage ADVERTISER. ADVERTISER will be notified of changes to the GTC in writing or by e-mail at least three weeks before they come into effect. The changes shall become effective if ADVERTISER does not object in writing or by e-mail within this period of three weeks (beginning after receipt of the written notification of change) and JULEP has informed the customer of this legal consequence in the notification of change. In the case of services provided free of charge, JULEP shall be entitled at any time to amend, cancel or replace the GTC with other GTC and to make new services available free of charge or against payment.

6.4 There are no verbal collateral agreements. These GTC reflect all agreements between the parties on the subject matter of the contract and supersede all previous agreements, understandings, declarations, negotiations or offers, whether made in writing, in text form or verbally. If, however, the ADVERTISER has already concluded another written agreement with JULEP in the form of a contract, the provisions contained therein shall apply exclusively and shall take precedence over these GTC.

6.5 These GTC are subject exclusively to the law of the Federal Republic of Germany. The exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from or in connection with the GTC is Munich.

6.6 Should individual provisions of these GTC be or become void, invalid, unenforceable or unenforceable, this shall not affect the validity of the remaining provisions of the GTC. In place of the invalid, ineffective, unenforceable or unenforceable provision, the parties shall agree on a provision that is appropriate in terms of place, time, measure and law and jurisdiction and which, as far as legally possible, comes closest to what was intended by the parties in terms of the meaning and purpose of the invalid provision. This applies accordingly to any loopholes in these GTC.

6.7 There are two language versions of these GTC, one in German and one in English. In the event of contradictions between the language versions and/or ambiguities, the German language version shall take precedence.For better readability, we use the English-language form in context. The abbreviated form serves purely content-related purposes and is non-judgemental. All people, regardless of gender, should feel equally addressed.

Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der

Julep Media GmbH

Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland

– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –

(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 05.02.2025, gültig ab 27.02.2025

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen.

2. Gegenstand Vermarktungsplattform JULEP Marktplatz

2.1 Registrierung des Podcasters

Zunächst hat sich der Podcaster auf dem JULEP Marktplatz unter https://app.julep.de/register mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.

In seinem Profil auf dem JULEP Marktplatz soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktionsfrequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.


Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB als Regelungsgrundlage in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf dem JULEP Marktplatz nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken,
welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.


2.2.1 Native Ad

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der ausgewählte PODCASTER eine unverbindliche Anfrage von JULEP mit Angabe des vorgesehenen Werbemittels sowie Auszahlungsbetrages für den PODCASTER, ob er die Kampagne des Advertisers grundsätzlich annehmen oder ablehnen möchte. Nimmt der PODCASTER sodann die Anfrage verbindlich an, so erfolgt (i) die verbindliche Buchung des Advertisers, (ii) der daraus resultierende tatsächliche Auszahlungsbetrag wird an den PODCASTER kommuniziert und (iii) das/die Werbemittel für die Kampagne werden zwischen PODCASTER und JULEP im Detail  abgestimmt und fixiert.

  • Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage.

  • Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet JULEP dem PODCASTER den fertigen Spot zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.

  • Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER idealerweise spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenstart ein Briefing zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin die Ad ein und sendet es bis spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart zur Abnahme an JULEP zur Weiterleitung an den Advertiser. Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist die Kampagne zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es eine bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. Der Advertiser hat sich spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart erstmalig zum Werbemittel geäußert. Kürzere Kampagnenzeiträume sind im Ausnahmefall möglich. 

  • Nach Ablauf der Kampagne bekommt der Advertiser ein Reporting JULEP.

  • Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3).


2.2.2 Audiospots via AdServer

Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:

a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audiospot-Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.

b.) Programmatic Ads sind digitale Werbebotschaften, die mithilfe automatisierter Technologien und datengetriebener Algorithmen in Echtzeit gekauft und geschaltet werden. Dieser Prozess ermöglicht eine effiziente und zielgerichtete Platzierung von zielgruppenspezifischen Ads im Podcast. „Programmatisch“ bedeutet, dass der Kauf und Verkauf von Ads automatisch ablaufen.

Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audiospots über einen AdServer als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcast ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER.
Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen.
Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.). 

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung

JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen grundsätzlich auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.

Das Vorgesagte gilt jedoch nicht für laufende Kampagnen, d.h. in diesen Fällen ist PODCASTER nicht berechtigt, während der Kampagne und für eine Zeit von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, Dritte Vermarkter und/oder den beauftragenden Advertiser für den gleichen oder vergleichbaren Kampagneninhalt mit Vermarktungsdienstleistungen zu beauftragen bzw. von diesen beauftragt zu werden (s. auch Ziff. 2.3 8. Bullet).

Ein Mindestumsatz- oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sind nicht vereinbart.

 

Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an Streams/AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • Bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.

  • bei einer Unterlieferung wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom Advertiser gebuchten Streams/AdImpressions erreicht sind, oder (ii) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.


    Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung auch Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und vorschlagen.

    Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.


2.3  Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER 

  • PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren. Insbesondere signifikante Änderungen der im JULEP Marktplatz hinterlegten Podcastreichweite (ab +/-5 %), Änderung von Firmen- und Bankdaten, Coveränderungen oder etwaige Podcastpausen sind unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren. Etwaige Schäden durch eine unterbliebene Kommunikation von Änderungen gehen zu Lasten des PODCASTERS und können von seiner Gutschrift abgezogen werden.

  • PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.

  • PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann. Dieser Wert ist die Grundlage für die Abrechnung der Kampagne an den Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern er nicht über JULEP am AdServer angeschlossen ist, auch Zwischenreportings in Form von Screenshots an JULEP zur Verfügung zu stellen. Die Frequenz bestimmt der Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern ihm dies technisch möglich ist, ein von JULEP zur Verfügung gestelltes Pixel-Tracking für seine Kampagne zuzulassen bzw. einzubauen. Für PODCASTER, die über JULEP am AdServer angeschossen sind, baut JULEP das Pixel ein.

  • PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.

  • PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audiospot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Briefing).

  • PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Amazon Music, Deezer, YouTube etc.).

  • PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei rechtswidrige insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.

  • PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizulegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte. (siehe Punkt 2.2.3, 1. Absatz)

  • PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.

  • PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum JULEP Marktplatz vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • PODCASTER verpflichtet sich, nach Zusage zur Kampagne die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und diese JULEP idealerweise sechs Werktage vor vereinbartem Kampagnenstart als Audiodatei zur Abnahme durch den Advertiser zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser ist verpflichtet, sich idealerweise spätestens drei Werktage vor Kampagnenstart zu äußern und die Ad entweder (i) freizugeben oder (ii) konkrete Änderungswünsche zu formulieren. Diese Änderungswünsche hat der PODCASTER bis zum Kampagnenstart umzusetzen.

  • Bei wiederholter verspäteter Lieferung der Native Ad durch den PODCASTER behält sich JULEP das Recht vor, 10 % des Kampagnenwerts vom Auszahlungsbetrag des PODCASTERS abzuziehen. Diese Kürzung erfolgt aufgrund des durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Aufwands bei JULEP. Sofern der PODCASTER nach seiner verbindlichen Zusage zu einer Kampagne die Umsetzung durch schuldhaftes Verhalten (z.B. Eintritt in eine Exklusivvermarktung durch einen anderen Vermarkter) teilweise oder vollständig unmöglich macht, hat er den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.

 

2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar

2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster

In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite über JULEP am AdServer 50.000 mögliche AdImpressions überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat im folgenden Quartal bzw. Monat geltend gemacht werden, vielmehr verfällt es nach Ablauf des jeweiligen Quartals bzw. Monats.


Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.

Der Promo-Spot hat folgende Spezifikationen zu erfüllen, widrigenfalls kann er nicht eingesetzt werden: Länge: max. 30.000 ms, Format: mp3, Bitrate: mind. 128 Kbit, max 441 kHz, mind 32 kHzLautstärke: - 6 db.


Die Staffelung erfolgt wie folgt:

  • Bis 49.999 Gesamtinventar-AdImpressions erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AdImpressions zur Reichweitensteigerung.

  • Ab 50.000 Gesamtinventar-AdImpressions können 10% Promo-AdImpressions in Anspruch genommen werden. 


Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AdImpressions in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AdImpressions und je Monat 10.000 AdImpressions.


2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar

PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder andere Vermarkter.

3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden. Die Daten sind hinter dem Login unter https://app.julep.de/login auf dem JULEP Marktplatz unter dem Reiter Abrechnung gespeichert.

  • PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).

  • Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %

  • Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.

  • Die anfallenden Technikkosten (deren Höhe variieren, z.B. kosten 1000 Streams bei dem Technikdienstleister Audiorella 1,60EUR und Podigee 1,70 EUR ) werden von JULEP vor der Berechnung der Gutschrift für den PODCASTER bereits vom festgelegten Kampagnenwert abgezogen.

  • JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.

  • Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar.

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.

 

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (E-Mail ist ausreichend; für den PODCASTER an partnermanagement@julep.de). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle von AGB Änderungen durch JULEP und eines diesbezüglichen Widerspruchs des PODCASTERS hat JULEP ein Sonderkündigungsrecht, das sodann unmittelbar wirksam wird, es sei denn, der PODCASTER befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Kampagne nach diesen AGB; in diesem Fall wird das Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Kampagne wirksam und bis dahin gelten die vormaligen AGB.

5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte. 

5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.


5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.


5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. 

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.



Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) für Advertiser

der

 

Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG

August-Everding-Straße 25

81671 München

– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –

(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 14.07.2022

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.

Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten. 

2. Gegenstand Vermarktungsplattform

2.1 Registrierung des Advertisers

Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“. 

Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu. 

Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. 

ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.

2.2.1 Native Ad 

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.

  • Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.

  • Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. 

  • Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.

  • Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)


2.2.2 Dynamic Ad Insertion 

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung 

Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).

JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).

Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.

  • bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen. 

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.

Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.

Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.

2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER

  • ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren 

  • ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.


3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. 

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden


4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
 

5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.

5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 

5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen. 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.



Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir kontextbezogen die englischsprachige Form. Die verkürzte Form dient rein inhaltlichen Zwecken und ist wertfrei. Alle Menschen, unabhängig vom Geschlecht, sollen sich gleichermaßen angesprochen fühlen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Podcaster
der

Julep Media GmbH

Zeppelinstraße 73
81669 München
Deutschland


– vertreten durch den Geschäftsführer David Mossler –


(nachfolgend „JULEP“ genannt)


Stand: 05.02.2025, gültig ab 27.02.2025


1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Auf der Grundlage dieser AGB haben Podcaster, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihren Podcast durch JULEP vermarkten zu lassen.


2. Gegenstand Vermarktungsplattform JULEP Marktplatz

2.1 Registrierung des Podcasters

Zunächst hat sich der Podcaster auf dem JULEP Marktplatz unter https://app.julep.de/register mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. Registrierte Podcaster werden nachfolgend in diesen AGB „PODCASTER“ genannt; JULEP und PODCASTER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“.

In seinem Profil auf dem JULEP Marktplatz soll PODCASTER vermarktungsrelevante Informationen bereitstellen bzgl. der inhaltlichen Ausrichtung, der Produktionsfrequenz, der durchschnittlichen Länge, der Reichweite, der Anzahl der Werbeplätze etc., um die Vermarktungsmöglichkeiten durch JULEP zu optimieren.


Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der PODCASTER die AGB als Regelungsgrundlage in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, https://www.julep.de/legal/tmc abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des PODCASTERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu.

Sollte der PODCASTER mit JULEP bereits eine sonstige Vereinbarung getroffen haben, insbesondere das sog. Short Form Agreement zum Onboarding auf die Plattform julep.de abgeschlossen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der PODCASTER kann bei seiner Registrierung auf dem JULEP Marktplatz nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken,
welche Vermarktungsformen er zulassen möchte.


2.2.1 Native Ad

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

Der Advertiser wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der ausgewählte PODCASTER eine unverbindliche Anfrage von JULEP mit Angabe des vorgesehenen Werbemittels sowie Auszahlungsbetrages für den PODCASTER, ob er die Kampagne des Advertisers grundsätzlich annehmen oder ablehnen möchte. Nimmt der PODCASTER sodann die Anfrage verbindlich an, so erfolgt (i) die verbindliche Buchung des Advertisers, (ii) der daraus resultierende tatsächliche Auszahlungsbetrag wird an den PODCASTER kommuniziert und (iii) das/die Werbemittel für die Kampagne werden zwischen PODCASTER und JULEP im Detail  abgestimmt und fixiert.

  • Lehnt der PODCASTER ab, erhält der Advertiser für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage.

  • Möchte der Advertiser einen bereits fertigen Audiospot in den Podcast integrieren, so sendet JULEP dem PODCASTER den fertigen Spot zur Integration. Damit ist der Buchungsprozess zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt.

  • Möchte hingegen der Advertiser eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom PODCASTER einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem PODCASTER idealerweise spätestens 14 Werktage vor dem vereinbarten Kampagnenstart ein Briefing zur Verfügung. Der PODCASTER spricht daraufhin die Ad ein und sendet es bis spätestens 6 Werktage vor Kampagnenstart zur Abnahme an JULEP zur Weiterleitung an den Advertiser. Wenn der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist die Kampagne zwischen Advertiser und PODCASTER fertig abgestimmt. Falls der Advertiser das vom PODCASTER eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es eine bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. Der Advertiser hat sich spätestens 3 Werktage vor Kampagnenstart erstmalig zum Werbemittel geäußert. Kürzere Kampagnenzeiträume sind im Ausnahmefall möglich. 

  • Nach Ablauf der Kampagne bekommt der Advertiser ein Reporting JULEP.

  • Der PODCASTER bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3).


2.2.2 Audiospots via AdServer

Im Rahmen der Audiospot-Vermarktung via AdServer bietet JULEP zwei Vermarktungsformen an:

a.) IO-Buchung (insertion order): Hierbei handelt es sich um Audiospot-Kampagnen, die JULEP selbst an Agenturen und/oder Advertiser verkauft.

b.) Programmatic Ads sind digitale Werbebotschaften, die mithilfe automatisierter Technologien und datengetriebener Algorithmen in Echtzeit gekauft und geschaltet werden. Dieser Prozess ermöglicht eine effiziente und zielgerichtete Platzierung von zielgruppenspezifischen Ads im Podcast. „Programmatisch“ bedeutet, dass der Kauf und Verkauf von Ads automatisch ablaufen.

Bei beiden vorgenannten Vermarktungsformen werden bereits fertige Audiospots über einen AdServer als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcast ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine Kampagnen-Abstimmung zwischen Advertiser und PODCASTER.
Sofern der PODCASTER an der Vermarktungsform nach Ziff. 2.2.2 teilhaben möchte, ist er damit einverstanden, JULEP die relevanten Daten für eine Anmeldung an den AdServer zur Verfügung zu stellen.
Der PODCASTER ist zudem mit der Anmeldung für die JULEP AdServer Vermarktung damit einverstanden, dass die AdServer Kosten, die bei der Ausspielung seiner Ads über den AdServer anfallen durch JULEP in Vorabzug gebracht werden (s. Ziff. 3.). 

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung

JULEP bestimmt die TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste) Die Vermarktungsleistungen von JULEP erfolgen grundsätzlich auf einer nicht-exklusiven Grundlage, d.h. PODCASTER ist frei, auch sonstige Vermarktungsdienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen; in diesen Fällen informiert PODCASTER JULEP entsprechend.

Das Vorgesagte gilt jedoch nicht für laufende Kampagnen, d.h. in diesen Fällen ist PODCASTER nicht berechtigt, während der Kampagne und für eine Zeit von 6 Monaten nach Abschluss der Kampagne, Dritte Vermarkter und/oder den beauftragenden Advertiser für den gleichen oder vergleichbaren Kampagneninhalt mit Vermarktungsdienstleistungen zu beauftragen bzw. von diesen beauftragt zu werden (s. auch Ziff. 2.3 8. Bullet).

Ein Mindestumsatz- oder Gewinn sowie eine Mindestanzahl von Advertisern sind nicht vereinbart.

 

Sollte PODCASTER in der Kampagne für den Advertiser die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte, d.h. die fixierte Anzahl an Streams/AdImpressions nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • Bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation.

  • bei einer Unterlieferung wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien (i) grundsätzlich eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom Advertiser gebuchten Streams/AdImpressions erreicht sind, oder (ii) in Ausnahmefällen z.B. wenn der Kampagneninhalt es nicht zulässt, erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen.

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.


    Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung auch Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und vorschlagen.

    Die Vermarktung des Podcast erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.


2.3  Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten PODCASTER 

  • PODCASTER wird die oben unter Ziff. 2.1 aufgeführten notwendigen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß einstellen und wenn notwendig unaufgefordert aktualisieren. Insbesondere signifikante Änderungen der im JULEP Marktplatz hinterlegten Podcastreichweite (ab +/-5 %), Änderung von Firmen- und Bankdaten, Coveränderungen oder etwaige Podcastpausen sind unaufgefordert an JULEP zu kommunizieren. Etwaige Schäden durch eine unterbliebene Kommunikation von Änderungen gehen zu Lasten des PODCASTERS und können von seiner Gutschrift abgezogen werden.

  • PODCASTER ist nach besten Möglichkeiten gehalten, den bei der Registrierung angegebene(n) Output und die Frequenz seines/r Podcasts im Regelfall beizubehalten; während einer gebuchten Kampagne ist für den Kampagnenzeitraum eine Umstellung des grundsätzlichen Inhaltes und Ausrichtung des Podcast sowie die Frequenz der Veröffentlichung nicht zulässig.

  • PODCASTER ist verpflichtet, bis spätestens 48 Stunden nach Kampagnenende Download-und/oder Streaming-Zahlen bereit zu stellen, damit JULEP ein Kampagnen-Reporting erstellen kann. Dieser Wert ist die Grundlage für die Abrechnung der Kampagne an den Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern er nicht über JULEP am AdServer angeschlossen ist, auch Zwischenreportings in Form von Screenshots an JULEP zur Verfügung zu stellen. Die Frequenz bestimmt der Advertiser.

  • PODCASTER ist verpflichtet, sofern ihm dies technisch möglich ist, ein von JULEP zur Verfügung gestelltes Pixel-Tracking für seine Kampagne zuzulassen bzw. einzubauen. Für PODCASTER, die über JULEP am AdServer angeschossen sind, baut JULEP das Pixel ein.

  • PODCASTER ist berechtigt, Buchungsanfragen von Advertisern abzulehnen; über die entsprechenden Gründe informiert PODCASTER JULEP, um ggf. Abhilfe zu schaffen.

  • PODCASTER ist berechtigt festzulegen, wie viele Werbeplätze es innerhalb seines Formats geben soll und welche Werbeformen er akzeptiert (fertiger Audiospot vom Kunden und/oder selbst gesprochene Werbebotschaft gemäß Kunden-Briefing).

  • PODCASTER ist frei darin, seine Distributionskanäle auszuwählen (insbesondere: Apple, Spotify, Amazon Music, Deezer, YouTube etc.).

  • PODCASTER verpflichtet sich, keinerlei rechtswidrige insbesondere rassistische, gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige und/oder anstößige Inhalte in seinem Podcast zu integrieren.

  • PODCASTER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das Geschäft mit den Advertisern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbeizulegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist PODCASTER gleichwohl insoweit gegenüber JULEP vollumfänglich provisionspflichtig nach Ziff. 4, wie wenn JULEP die Vermarktung durchgeführt hätte. (siehe Punkt 2.2.3, 1. Absatz)

  • PODCASTER ist ausschließlich verpflichtet, sämtliche Einnahmen zu versteuern, die JULEP an PODCASTER gem. Ziff. 3 auskehrt.

  • PODCASTER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum JULEP Marktplatz vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • PODCASTER verpflichtet sich, nach Zusage zur Kampagne die Werbebotschaft des Advertisers einzusprechen und diese JULEP idealerweise sechs Werktage vor vereinbartem Kampagnenstart als Audiodatei zur Abnahme durch den Advertiser zur Verfügung zu stellen. Der Advertiser ist verpflichtet, sich idealerweise spätestens drei Werktage vor Kampagnenstart zu äußern und die Ad entweder (i) freizugeben oder (ii) konkrete Änderungswünsche zu formulieren. Diese Änderungswünsche hat der PODCASTER bis zum Kampagnenstart umzusetzen.

  • Bei wiederholter verspäteter Lieferung der Native Ad durch den PODCASTER behält sich JULEP das Recht vor, 10 % des Kampagnenwerts vom Auszahlungsbetrag des PODCASTERS abzuziehen. Diese Kürzung erfolgt aufgrund des durch die Verzögerung entstandenen zusätzlichen Aufwands bei JULEP. Sofern der PODCASTER nach seiner verbindlichen Zusage zu einer Kampagne die Umsetzung durch schuldhaftes Verhalten (z.B. Eintritt in eine Exklusivvermarktung durch einen anderen Vermarkter) teilweise oder vollständig unmöglich macht, hat er den daraus resultierenden Schaden zu ersetzen.

 

2.4 Sonstige Regelungen zum Werbeinventar

2.4.1 Promo-Inventar für Podcaster

In den Fällen der Ziffer 2.2.2 (Audiospots via AdServer/Programmatic Ads) erhält der PODCASTER, sofern seine Reichweite über JULEP am AdServer 50.000 mögliche AdImpressions überschreitet, anhand des im vorherigen Quartal verfügbaren Gesamtinventars (=Reichweite des Podcasters am AdServer) im Folge-Quartal ein Kontingent von 10% des Gesamtinventars (“Promo-Inventar“) zur Ausspielung von sog. Eigenwerbung, d.h. Werbung nur für das eigene Produkt (Fremdwerbung ist nicht zulässig). Das Promo-Inventar muss dabei gleichmäßig auf die Monate des jeweiligen Folge-Quartals verteilt werden, d.h. insbesondere ist eine Verwendung des gesamten Promo-Inventars lediglich in einem Monat unzulässig. Die Platzierung erfolgt durch JULEP. Der Anspruch auf das Promo-Inventar kann nicht von einem Quartal oder Monat im folgenden Quartal bzw. Monat geltend gemacht werden, vielmehr verfällt es nach Ablauf des jeweiligen Quartals bzw. Monats.


Hierfür stellt der PODCASTER JULEP bis zum 25ten des letzten Monats im Quartal für das Folgequartal einen eigens produzierten Spot zur Verfügung. Der Anspruch auf die Ausspielung des monatlichen Anteils des Promo-Inventares verfällt mit dem Ablauf des selbigen Monats.

Der Promo-Spot hat folgende Spezifikationen zu erfüllen, widrigenfalls kann er nicht eingesetzt werden: Länge: max. 30.000 ms, Format: mp3, Bitrate: mind. 128 Kbit, max 441 kHz, mind 32 kHzLautstärke: - 6 db.


Die Staffelung erfolgt wie folgt:

  • Bis 49.999 Gesamtinventar-AdImpressions erhält der PODCASTER eine Fixmenge von 5.000 Promo-AdImpressions zur Reichweitensteigerung.

  • Ab 50.000 Gesamtinventar-AdImpressions können 10% Promo-AdImpressions in Anspruch genommen werden. 


Beispiel: Beträgt das Gesamtinventar 300.000 AdImpressions in einem Quartal, so beträgt das Promo-Inventar je Quartal 30.000 AdImpressions und je Monat 10.000 AdImpressions.


2.4.2 Unverkauftes Werbeinventar

PODCASTER stimmt zu, dass JULEP berechtigt ist, unverkauftes Programmatic Inventar (siehe 2.2.2b) z.B. für eigene und fremde Promo/Werbezwecke zu nutzen. Die Ausspielung von monetarisierter Werbung hat jedoch immer Vorrang vor der Ausspielung von Promo-Werbeinventar. Freies Inventar bezeichnen AdImpressions, die nicht durch eine Buchung einer Kampagne belegt sind; ganz gleich ob durch JULEP oder andere Vermarkter.

3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt PODCASTER grundsätzlich monatlich eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsinhalte zur Verfügung, sofern entsprechende Umsätze getätigt wurden. Die Daten sind hinter dem Login unter https://app.julep.de/login auf dem JULEP Marktplatz unter dem Reiter Abrechnung gespeichert.

  • PODCASTER erhält im Falle der nativen Vermarktung seines Podcasts nach Ziff. 2.2.1 durch (i) die Direkteinbuchung des Advertisers auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts (d.h. der vom Advertiser eingebuchte Umsatz vor Aufschlag der Umsatzsteuer) abzgl. 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. 30% Service Fee = 70 EUR Gutschrift) oder (ii) bei von JULEP vorgenommenen Einbuchungen im Auftrag von Advertisern und/oder Agenturen auf julep.de eine Gutschrift auf Basis des Netto-Kampagnenwerts abzgl. etwaig gewährter Agenturrabatte als Vorabzug vor der Aufteilung sowie abzüglich 30% JULEP Service-Fee (Bsp. 100 EUR Kampagnenvolumen abzgl. Agenturrabatt 10% [diese Prozentzahl ist lediglich exemplarisch zu Beispielzwecken und kann tatsächlich abweichen] = 90 EUR und abzgl. 30% Service Fee = 63 EUR Gutschrift).

  • Im Falle einer Audiospots IO-Buchung gemäß Ziff. 2.2.2a kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt ebenfalls 30 %

  • Bei der programmatischen Vermarktung gemäß Ziff. 2.2.2b kommt das vorbezeichnete Berechnungsverfahren ebenfalls zur Anwendung; die JULEP Service-Fee beträgt sodann jedoch 40%.

  • Die anfallenden Technikkosten (deren Höhe variieren, z.B. kosten 1000 Streams bei dem Technikdienstleister Audiorella 1,60EUR und Podigee 1,70 EUR ) werden von JULEP vor der Berechnung der Gutschrift für den PODCASTER bereits vom festgelegten Kampagnenwert abgezogen.

  • JULEP hat nur tatsächlich und rechtsbeständig vereinnahmte Vermarktungserlöse auszukehren, d.h. sollte ein Werbetreibender nicht (vollständig) leisten, so ist JULEP nicht verpflichtet, gleichwohl dem Grunde nach existente, aber tatsächlich nicht vereinnahmte Erlöse auszukehren.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem PODCASTER eine Gutschrift mit einem Zahlungsziel von 45 Tagen. Eine Erstellung bzw. Auszahlung der Gutschrift erfolgt erst ab einem Guthaben in Höhe von 100 EUR.

  • Sofern PODCASTER seiner Verpflichtung zur Bereitstellung von Download- und/oder Streaming-Zahlen zum Kampagnenende (s. 2.3.3. Punkt) nicht bis spätestens 30 Tage nach Ablauf der Kampagne nachkommt, wird die Gutschrift automatisch auf 0,- Euro gestellt.

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar.

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden.

 

4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit PODCASTER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden (E-Mail ist ausreichend; für den PODCASTER an partnermanagement@julep.de). Während bzw. in eine laufende Werbekampagne ist eine Kündigung hingegen nicht zulässig, in diesem Fall verlängert sich der Eintritt der Wirksamkeit auf das Ende der Werbekampagne.


Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Im Falle von AGB Änderungen durch JULEP und eines diesbezüglichen Widerspruchs des PODCASTERS hat JULEP ein Sonderkündigungsrecht, das sodann unmittelbar wirksam wird, es sei denn, der PODCASTER befindet sich zu diesem Zeitpunkt in einer laufenden Kampagne nach diesen AGB; in diesem Fall wird das Sonderkündigungsrecht zum Ablauf der Kampagne wirksam und bis dahin gelten die vormaligen AGB.

5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 PODCASTER ist für die Inhalte seiner Podcasts ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Podcastinhalte. 

5.2 PODCASTER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.


5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.


5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen zwischen dem PODCASTER und dem Advertiser kommt, z.B. weil Werbeplatzierungen oder die Anzahl / Frequenz der Werbung innerhalb des gebuchten Podcasts durch den PODCASTER nicht (vollständig) erfüllt werden, wird sich PODCASTER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen PODCASTER und Advertiser bemühen.

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und PODCASTER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden PODCASTER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn PODCASTER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. 

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Advertiser

der

 

Julep Media GmbH
c/o überlab GmbH & Co. KG

August-Everding-Straße 25

81671 München

– vertreten durch den Geschäftsführer Steffen Hopf –

(nachfolgend „JULEP“ genannt)

Stand: 14.07.2022

1. Geschäftstätigkeit von JULEP

JULEP ist eine neu gegründete Gesellschaft, die eine Vermarktungsplattform www.julep.de (nachfolgend: julep.de) nebst weiterer Dienstleistungsoptionen für Podcaster und ihre Podcasts eingerichtet hat und betreibt. Die Plattform bietet für Podcaster ein Schaufenster, um von Werbetreibenden (nachfolgend „Advertiser / ADVERTISER“ genannt) Buchungsanfragen zu bekommen, die sodann von julep.de abgewickelt und für den Podcaster beim Advertiser abgerechnet werden.

Auf der Grundlage dieser AGB haben Advertiser, die sich nach Ziff. 2.1 registriert haben die Möglichkeit, ihre Werbung (Ziff. 2.2.2) in den Podcasts der auf der Plattform registrierten Podcaster zu schalten. 

2. Gegenstand Vermarktungsplattform

2.1 Registrierung des Advertisers

Zunächst hat sich der Advertiser unter julep.de mit seiner E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren; sodann sind alle dort abgefragten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben; diese werden dann unter Beachtung sämtlicher relevanter Datenschutzbestimmungen für die Abwicklung der Zusammenarbeit bei julep.de gespeichert. JULEP ist berechtigt, einem Advertiser ohne Begründung die Registrierung auf der Plattform zu untersagen. Registrierte Advertiser werden nachfolgend in diesen AGB „ADVERTISER“ genannt; JULEP und ADVERTISER sind nachfolgend gemeinsam „die Parteien“. 

Mit seiner Registrierung bzw. der Inanspruchnahme von Leistungen aus dem Angebot von JULEP erkennt der ADVERTISER die AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung bzw. Inanspruchnahme jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit auf der Internetseite von JULEP, www.julep.de/agb, abgerufen werden. Entgegenstehende oder ergänzende AGB des ADVERTISERS werden nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, JULEP stimmt diesen im Einzelfall ausdrücklich zu. 

Der Vertrag zwischen JULEP und dem ADVERTISER kommt mit (i) der Aktivierung des Zugangs zu den Online-Diensten, (iii) der Bereitstellung der Dienstleistungen von JULEP oder (iv) der Nutzung des entsprechenden Dienstleistung(en) zustande, je nachdem welches Ereignis früher eintritt. 

ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

2.2 Leistungen JULEP

JULEP bietet verschiedene Vermarktungsformen an. Der ADVERTISER kann bei seiner Registrierung auf der Plattform nach Ziff. 2.1 oder ggf. auch später anklicken, welche Vermarktungsformen er buchen möchte.

2.2.1 Native Ad 

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt: 

Der ADVERTISER wählt einzelne Podcast-Formate und Werbeplätze für seine Kampagne aus.

  • Daraufhin erhält der Podcaster eine Anfrage vom ADVERTISER, ob er die Kampagne des ADVERTISERS annehmen oder ablehnen möchte.

  • Lehnt der Podcaster ab, erhält der ADVERTISER für diese Kampagnen-Anfrage eine Absage. Nimmt der Podcaster an, so werden im nächsten Schritt die Werbemittel des ADVERTISERS abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER einen bereits fertigen Audio-Spot in den Podcast integrieren, so sendet er dem Podcaster den fertigen Soundfile zur Integration. Damit der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt.

  • Möchte der ADVERTISER eine Werbebotschaft und/oder ein Sponsoring nativ vom Podcaster einsprechen und integrieren lassen, so stellt er dem Podcaster ein Skript bzw. Text-Informationen zur Verfügung. Der Podcaster spricht daraufhin das Werbemittel ein und sendet es zur Abnahme an den ADVERTISER.

  • Wenn der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel akzeptiert, ist der Buchungsprozess zwischen ADVERTISER und Podcaster fertig abgestimmt. Falls der ADVERTISER das vom Podcaster eingesprochene Werbemittel nicht akzeptiert, gibt es mittels einer 1:1 Abstimmung innerhalb des Messaging-Moduls eine weitere bzw. weitere Abstimmungsschleife(n) bis das Werbemittel fertig abgestimmt ist und die Kampagne beginnen kann. 

  • Nach Ablauf der Kampagne, bekommt der ADVERTISER ein Reporting und eine Rechnung von JULEP.

  • Der Podcaster bekommt von JULEP bis 45 Tage nach Kampagnenende eine Gutschrift ausgestellt und überwiesen (Details s. Ziff. 3)


2.2.2 Dynamic Ad Insertion 

Diese Vermarktungsform erfolgt wie folgt:

ADVERTISER buchen Dynamic Ads, d.h. bereits fertige Audio-Spots werden über einen Adserver als Unterbrecherwerbung im Umfeld eines Podcasts ausgespielt. Bei dieser Vermarktungsform erfolgt im Gegensatz zur Native Ad Vermarktung keine separate Kampagnen-Abstimmung zwischen ADVERTISER und Podcaster.

2.2.3 Allgemeines zur Vermarktung 

Für den ADVERTISER besteht die Möglichkeiten, Werbebuchungen zu einem Festpreis oder über TKP Abrechnung vorzunehmen. JULEP bestimmt die Festpreise und TKPs bzw. die Rate Card (Preisliste).

JULEP garantiert ADVERTISER bei den vorgenannten Buchungsformen keine(n) (i) Zugang zu bestimmten Podcastern, (ii) bestimmte Werbeformen und Werbeplatzierungen in den Podcasts, (iii) Kampagnenzeiträume und (IV) konkreten Reichweiten (Reichweiten-Forecasts aus Erfahrungswerten werden erstellt).

Hinsichtlich der Buchungsform TKP-Abrechnung, nicht aber für die Festpreisbuchung, für die es keinen verbindlichen Reichweiten-Forecast gibt, gilt: sollte der Podcaster in der Kampagne für ADVERTISER die im Vorfelde gemeinsam mit JULEP festgelegten Leistungswerte d.h. die fixierte Anzahl an Streams nicht erreichen (die Basis für die Abrechnung ist das Kampagnen-Reporting von JULEP) gilt folgendes:

  • bei einer Unterlieferung von bis zu 10% erfolgt keine Kompensation des ADVERTISERS.

  • bei einer Unterlieferung von über 10% wird es nach Abstimmung zwischen den Parteien entweder (i) eine kostenfreie Kompensation geben d.h. die Kampagne läuft solange weiter, bis die Anzahl der vom ADVERTISER gebuchten Streams erreicht sind, oder (ii) es erfolgt eine Abrechnung nach den tatsächlich erreichten Zahlen. 

  • bei einer Überlieferung zugunsten des Advertisers erfolgt keine Kompensation.

Soweit abweichend von der Standardaudiovermarktung und nach gesonderter Abstimmung zwischen den Parteien Sonderwerbeformen (z.B. zusätzliche Buchung von Social Media Profilen, Branded Entertainment, etc.) zum Einsatz kommen sollen, wird JULEP diese Sonderwerbeformen konzipieren und ADVERTISER vorschlagen.

Die Vermarktung des Podcasts erfolgt in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Weitere Territorien können ggf. nach Absprache angeboten werden.

2.3. Leistungen, Mitwirkungsrechte und- pflichten ADVERTISER

  • ADVERTISER verpflichtet sich, (i) keine Rechte Dritter zu verletzten sowie (ii) keinerlei gewaltverherrlichende, pornografische und sonstige unzulässige Inhalte in seine Werbung zu integrieren 

  • ADVERTISER ist es nicht gestattet, die Vermarkungsinhalte, mithin das konkret über julep.de angebahnte Geschäft mit den Podcastern auf außerhalb der Plattform und damit an JULEP vorbei zu verlegen; erfolgt dies absprachewidrig, ist ADVERTISER verpflichtet JULEP so zu vergüten, wie wenn das Geschäft ordnungsgemäß über julep.de abgewickelt worden wäre.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zur Plattform vertraulich zu behandeln, nur für sich selbst zu verwenden und keinem unbefugten Dritten zu überlassen.

  • ADVERTISER ist verpflichtet, die erbrachten Werbeleistungen fristgerecht und vollständig zu vergüten.


3. Abrechnung und Vergütung

  • JULEP stellt ADVERTISER grundsätzlich nach dem Kampagnenende eine Auflistung und Abrechnung sämtlicher Vermarktungsleistungen zur Verfügung.

  • Auf der Grundlage der Abrechnung erstellt JULEP dem ADVERTISER eine Rechnung mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. 

  • Sämtliche Zahlungen verstehen sich zzgl. gesetzlicher MwSt. soweit anwendbar

  • Forderungen der Parteien dürfen nicht an Dritte abgetreten oder verpfändet werden


4. Vertragslaufzeit und Kündigung

Die Zusammenarbeit von JULEP mit ADVERTISER läuft auf unbestimmte Laufzeit; sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende – jedoch nicht während einer laufenden Kampagne – ordentlich gekündigt werden. 

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5. Gewährleistung, Haftung 

5.1 ADVERTISER ist für die Inhalte seiner Werbung ausschließlich und allein verantwortlich. JULEP obliegt keine vor- oder nachgelagerte Prüfpflicht der Werbeinhalte.
 

5.2 ADVERTISER ist verpflichtet, JULEP von jeglicher Haftung und von allen Verpflichtungen, Aufwendungen und Ansprüchen, die sich aus Schäden wegen Verletzung von Marken-, Namens-, Urheber- und Nutzungsrechten Dritter oder sonstigen Rechten ergeben, vollständig und auf erstes Anfordern freizustellen.

5.3 JULEP haften für etwaige Schäden nur, wenn JULEP schuldhaft, das heißt mindestens fahrlässig, eine wesentliche Vertragspflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise oder eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) verletzt hat, oder der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch die verletzende Partei verursacht wurde. Die Haftung von JULEP ist in den vorbezeichneten Fällen auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.
 

5.4 JULEP haftet nicht für Schäden, die auf Ursachen beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von JULEP liegen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch Störungen an Leitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht dem Verantwortungsbereich von JULEP unterliegen. JULEP kann jederzeit von einem Auftrag zurücktreten, wenn die Erfüllung der von JULEP geschuldeten Leistungen aus Gründen höherer Gewalt nicht möglich ist oder wenn nicht vorhersehbare, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Hindernisse auftreten, welche JULEP nicht zu vertreten hat, wie z.B. Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstigen staatlichen Stellen. In diesem Fall sind Ansprüche des ADVERTISERS ausgeschlossen. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht in Fällen, in denen JULEP das Leistungshindernis schuldhaft herbeigeführt hat.

5.5 Soweit es zu Leistungsstörungen (z.B. beim Erstellen des Werbemittels oder beim Ausspielen der Werbemittel) zwischen dem Podcaster und ADVERTISER kommt, wird sich ADVERTISER unverzüglich mit JULEP in Verbindung setzen. JULEP wird sich als Vermittler um eine sachgerechte Lösung zwischen Podcaster und ADVERTISER bemühen. 

6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Parteien verpflichten sich einander zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten sowie Loyalität. Die Parteien sind gehalten, auf schutzwürdige Interessen der jeweils anderen Partei Rücksicht zu nehmen. Diese Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.

6.2 Der Inhalt der Zusammenarbeit sowie alle Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Dokumente oder andere Aufzeichnungen, Konzepte, Präsentationen, Daten, Berechnungen, Tabellen und ähnliche Gegenstände, die von kommerziellem Wert sind, weil sie geheim sind und darüber hinaus unter den gegebenen Umständen angemessenen Maßnahmen zur Geheimhaltung unterliegen, die von der anderen Partei im Zusammenhang mit der Einleitung, dem Abschluss und der Erfüllung der Zusammenarbeit einer Partei zur Verfügung gestellt werden, werden vertraulich behandelt und nicht für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit verwendet.

6.3 JULEP behält sich bei Dauerschuldverhältnissen vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und ADVERTISER nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen der AGB werden ADVERTISER mindestens drei Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn ADVERTISER nicht innerhalb dieser Frist von drei Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und JULEP den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat. Bei unentgeltlich bereitgestellten Leistungen ist JULEP jederzeit berechtigt, die AGB zu ändern, aufzuheben oder durch andere AGB zu ersetzen sowie neue Leistungen unentgeltlich oder entgeltlich verfügbar zu machen.

6.4 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Diese AGB geben sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien zum Vertragsgegenstand wieder und ersetzt alle etwaigen vorherigen Vereinbarungen, Übereinkommen, Erklärungen, Verhandlungen oder Angebote, egal ob schriftlich, in Textform oder mündlich festgesetzt. Sollte der ADVERTISER mit JULEP hingegen bereits eine sonstige schriftliche Vereinbarung in Vertragsform getroffen haben, so gelten die dort getroffenen Regelungen ausschließlich und gehen den dieser AGB vor.

6.5 Diese AGB unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den AGB ist München.

6.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig, unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht. Anstelle der nichtigen, unwirksamen, undurchführbaren oder nicht durchsetzbaren Bestimmung werden sich die Parteien auf eine nach Ort, Zeit, Maß und Gesetz und Rechtsprechung angemessene Bestimmung verständigen, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung von den Parteien gewollt war. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken dieser AGB.





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